<< Click to Display Table of Contents >> Navigation: Grundlagen > Modul 5: Erweiterung der Siedlungsfläche und Neuerschließung von Gewerbegebieten > Versorgungsdruck |
Nach DVGW W 400-1 ist der erforderliche Versorgungsdruck an der Abzweigstelle der Anschlussleitung von der Versorgungsleitung maßgebend. Der Mindestdruck basiert auf der Annahme, dass an der ungünstigsten Stelle im Gebäude immer noch ein Mindestdruck von 1 bar gewährleistet sein muss. Für jedes Geschoss wird weiterhin ein Druck von 0.35 bar zur Überwindung der Höhendifferenz gefordert, im Erdgeschoss erhöht sich der Wert auf 0.45 bar, da sich die Hauseinführung üblicherweise im Keller des Gebäudes befindet und der daraus resultierende Höhenunterschied mit zu berücksichtigen ist. Für die Summe der Druckverluste in Anschlussleitung, Formstücken und Wasserzähler wird in DVGW W 400-1 ein Wert von 0.55 bar angenommen.
Insgesamt ergibt sich der min. Versorgungsdruck an der Abzweigstelle zu (siehe folgende Abbildung und Tabelle):
Bild 3 aus DVGW W 400-1