Was sagt das Regelwerk?

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Was sagt das Regelwerk?

Wasserbehälter nach DVGW W 300-1 (A):

dienen dem Ausgleich von Förderung und Verbrauch

idealerweise an natürlichen Hochpunkten oder als Wasserturm oder Tiefbehälter mit Druckerhöhung

 

Bauwerke

In Bauwerken unterzubringen sind:

Druckerhöhungsanlagen (Pumpwerke)

Druckregelstationen

Übergabestellen

 

In Bauwerken untergebracht werden sollten:

Be-/Entlüftungen

Entleerungen/Spülauslässe

Rohrbrucksicherungen

Messstellen

 

Trassenführung nach DVGW W 400-1:

Ortsnetze

MDP 10 bar (Maximaldruck mit Druckstoß)

DP: 8 bar (Systembetriebsdruck ohne Druckstoß)

 

Mindestdruck: 0,5 bar (stationär)

                   -0,8 bar (instationär)

 

Fern- und Zubringerleitungen

Auslegung nach stationären und instationären Fließverhältnissen

Sicherheit gegen Druckstoß, Kavitation, Vermeidung von Dampfdruck

pmin = 0.5 bar (stationär),  -0.8 bar (instationär)

Be- und Entlüftungsarmaturen (Hochpunkte) vorsehen, Gefälle mind. 0,5 % mit ausgeprägten Hoch und- Tiefpunkten zur Vermeidung von Blasenbildung

in regelmäßigen Abschnitten Absperrarmaturen und Entleerungen vorsehen (möglichst an Tiefpunkten)

 

Haupt- und Versorgungsleitungen

kein Mindestgefälle erforderlich

Entlüftung und Entleerung erfolgt über Hydranten (DN < 400). Hydranten möglichst auf Leitung, falls versetz möglichst vor Anschlussleitung, damit kein totes Ende entsteht: Unterflurhydranten sind zu bevorzugen

Ausreichend Absperrarmaturen sind vorzusehen, damit im Falle eines Rohrbruchs nicht zu viele Anwohner von der Stilllegung des Segments betroffen sind.

Max. Abstände: 1000 m Hauptleitung; 400 m (offene Bebauung) bzw. 300 m (geschlossene Bebauung) bei Versorgungsleitungen

Überdeckung: mind. 0,8 m, max 2,0 m.  In Zukunft nicht nur wegen des Frostschutzes von Bedeutung sondern auch wegen Vermeidung übermäßiger Erwärmung des Trinkwassers.

 

Hydraulische Bemessung nach DVGW W 400-1

Bemessung nach Spitzendurchflüssen gemäß DVGW W 410 (A) je nach Leitungstyp mit folgenden Bezugszeiten:

 

Anlage

Belastung

Anschlussleitung

Spitzendurchfluss in 10 Sekunden

Zubringer-, Haupt- und Versorgungsleitungen

Spitzendurchfluss in eine Stunde

Pumpen und Druckminderungsanlagen

Spitzendurchfluss in eine Stunde

Behälter

Spitzenbedarf für ein Tag (Vgl. DVGW W 311 (A))

 

maximale Fließgeschwindigkeit: 2 m/s zur Begrenzung der Auswirkungen dynamischer Druckänderungen, in Anschlussleitungen kurzfristig auch 2,5 m/s

max. Druckschwankung infolge Rohrreibungsverlusten 2 bar

Rohrnetzanalyse erforderlich, Berechnung aller maßgeblichen Systemzustände (Spitzendurchfluss, Störfälle, min. Belastung), Verweis auf GW 303-1 (A) und GW 303-2 (H)

 

Druckerhöhung (DVGW W 610 (A) und DVGW W 617 (A))

Einsatz von drehzahlgeregelten Pumpen im Netzbetrieb

Steuerung in Abhängigkeit vom Druck, Durchfluss oder Behälterwasserstand

Beachtung kritischer Zustände (Stromausfall, unplanmäßiges Schalten, schnelles Anfahren, Abschalten -> Gefahr von Druckstößen)

evtl. Druckausgleichsbehälter erforderlich zur Dämpfung von Druckstößen, zur Begrenzung der Schalthäufigkeit, Ausgleich kurzzeitiger Schwankungen im Verbrauch und allg. zur Druckhaltung

 

Druckminderung (DVGW W 303 (A) und DVGW W 335 (A))

im Normalfall eigenmediumgesteuert ohne Hilfssteuerung ausreichend

Prüfung ob Energie(rück)gewinnung sinnvoll ist (DVGW W 613 (M))

 

Anhang Diagramme und Bemessungsbeispiele für Anschlussleitungen.

 

Weitere Vorgaben für die hydraulische Bemessung der Trinkwassernetzen werden im Modul 2 Vorgaben und Planungsgrundsätze präsentiert.